Forum-Gewerberecht

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Hallo Herr Wiegand,

zunächst ein herzliches  Willkommen   im Forum.

Ich denke der Link zum [URL=http://www.gewinnbriefe.info/phpBB3/calendar.php]Terminkalender[/URL] vom Forum [URL]www.gewinnbriefe.info[/URL] ist für viele Kollegen interessant, denn oft haben wir in der Behörde doch nicht rechtzeitig von der einen oder anderen Veranstaltung Kenntnis.

Vielleicht kann der webmaster den Link auch in die Link-Liste übernehmen.

Zum Thema des Vertriebs von Reisen:
Hier kann die örtliche Gewerbebehörde im Regelfall nur das Vorhandensein einer gültigen Reisegewerbekarte, die korrekte Firmierung des vor Ort tätigen Gewerbetreibenden sowie die Übergabe des Sicherungsscheines (§ 651k BGB) kontrollieren.

Fragen der Art der Adressbeschaffung bzw. irreführende Formulierungen haben i.d.R. "nur" wettbewerbsrechtliche Relevanz.

Ich denke jedoch, dass der Gesetzgeber hier eher unbeabsichtigt eine Regelungslücke offengelassen hat, die meiner Auffassung nach baldmöglichst durch die Gleichstellung des Vertriebs von Waren [B]und Dienstleistungen[/B] im Rahmen des § 56a GewO geschlossen werden sollte.

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land



Gepostet am 22.09.2005 um 23:27 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=664#post664


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