Forum-Gewerberecht
» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «
[quote][i]Original von Sonnenschein82[/i]
Hallo!
Ich hatte eben eine Disskusion mit einem Steuerbüro. Ich hatte die Firma X-Verwaltungs-GmbH angeschrieben, da diese als Gesellschafterin der Y GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen ist. Nun ist der Steuerberater und der Geschäftsführer der X-Verwaltungs-GmbH der Meinung, dass Ende der 70er eine Anmeldung der Verwaltungs-GmbH nicht notwendig war, da diese Voraussetzung für die GmbH & Co. KG sei. Ist dies so richtig?
Kann ich mir nich so ganz vorstellen.
[/quote]
Mir wird noch nicht ganz klar, warum denn grade die VerwaltungsgmbH anmeldepflichtig ist und nicht die GmbH & Co. KG.
Bei uns wird die Meinung Ihres Steuerberaters auch praktiziert. Die Verwaltungs GmbH hat lediglich die Aufgabe der Verwaltung eigenen Vermögens und ist somit nach unserer Rechtsauffassung nicht anmeldepflichtig. Die Gmbh & Co. KG hingegen wird nach außem tätig. Sie stellt für uns das "Gewerbe" dar. Somit ist die GmbH & Co. KG anmeldepflichtig. Die GmbH wird nur als phG erfasst, aber nicht speziell angemeldet (x GmbH & Co. KG; phG y Verwaltungs GmbH).
Grüße aus dem Norden
Gepostet am 25.10.2011 um 12:41 von:
Benutzer: Residenz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66363#post66363
Beitrags-Print by Breuer76