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[quote][i]Original von Sonnenschein82[/i]
Hallo!

Ich hatte eben eine Disskusion mit einem Steuerbüro. Ich hatte die Firma X-Verwaltungs-GmbH angeschrieben, da diese als Gesellschafterin der Y GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen ist. Nun ist der Steuerberater und der Geschäftsführer der X-Verwaltungs-GmbH der Meinung, dass Ende der 70er eine Anmeldung der Verwaltungs-GmbH nicht notwendig war, da diese Voraussetzung für die GmbH & Co. KG sei. Ist dies so richtig?  Kopfkratz  Kann ich mir nich so ganz vorstellen.  verwirrt  [/quote]

Mir wird noch nicht ganz klar, warum denn grade die VerwaltungsgmbH anmeldepflichtig ist und nicht die GmbH & Co. KG.

Bei uns wird die Meinung Ihres Steuerberaters auch praktiziert. Die Verwaltungs GmbH hat lediglich die Aufgabe der Verwaltung eigenen Vermögens und ist somit nach unserer Rechtsauffassung nicht anmeldepflichtig. Die Gmbh & Co. KG hingegen wird nach außem tätig. Sie stellt für uns das "Gewerbe" dar. Somit ist die GmbH & Co. KG anmeldepflichtig. Die GmbH wird nur als phG erfasst, aber nicht speziell angemeldet (x GmbH & Co. KG; phG y Verwaltungs GmbH).

Grüße aus dem Norden



Gepostet am 25.10.2011 um 12:41 von:
Benutzer: Residenz
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