Forum-Gewerberecht

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Schnellschuss aus dem Bauch heraus: Gewinnerzielungsabsicht? Ja. Auf Dauer? Ja. Damit will ich es als Gewerbe qualifizieren (ggf. Pensionsbetrieb). Natürlich handelt es sich im Sprachgebrauch um ein "Kleingewerbe".
Was sagt das Finanzamt dazu? Fällt dort wohl unter die "Geringfügigkeitsgrenze" oder wie auch immer das bezeichnet wird.
Haben wir in unserem Landkreis öfters. Teilweise wird bei uns auch nur eine Ferienwohnung vermietet und als Gewerbebetrieb angemeldet.

Gruß aus Mittelhessen



Gepostet am 25.10.2011 um 11:11 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66348#post66348


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