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Hallo aus Raisdorf,
Gleiches Problem hatte wir vor Jahren auch, mehr Veranstalter als mögliche max. 12 Termine.
Wir haben es so gelöst, dass die Terminvergabe in Kombination mit den Plätzen erfolgte. Diese Lösung wurde auch von allen ohne irgendeinen Widerspruch akzeptiert.
Beispiel: 3 Plätze
12 Termine nach den Veranstaltungsplätzen dritteln, so dass jeder der drei Veranstaltungsplätze maximal 4 Termine (verteilt auf die vier Quartale des Jahres) erhält. Sollte danach für einen Veranstaltungsort mehr als ein Bewerber die Festsetzung beantragt haben, zwischen diesen konkurrierenden Antragstellern einen Veranstalter -für max. vier Termine verteilt auf vier Quartale/je ein Termin- auslosen.
Sollten weniger Termine beantragt werden, darauf hinweisen , dass der Veranstalter Gefahr läuft, über das Losverfahren dann nicht oder nicht im vollem Umfang (je einen Termin pro Quartal) berücksichtigt zu werden.
Gruß
aus dem noch sonnigem SH
Manfred Milbrodt



Gepostet am 22.09.2005 um 17:45 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
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