Forum-Gewerberecht

» Recht auf Bescheid? «

[quote][i]Original von Kramer-Cloppenburg[/i]
Das sich diese allein darauf stützen soll, dass Sie weiterhin Jackpot-Systeme im Einsatz haben, sich ansonsten aber "vorbildlich" und in allen Punkten "gesetzeskonform" verhalten und keinerlei Vorgeschichte (z. B. Aufstellen von Tokengeräten in der Vergangenheit, Nichteinhalten der Abstände usw. usw.) vorhanden ist, kann und vermag ich nicht zu beurteilen. Aber aufgrund Ihrer Stellungnahmen hier im Forum, z. B. "Testballon Anbieten von Wetten etc.", wäre es ja durchaus möglich, dass es in der Vergangenheit bereits "Reibereien" gegeben hat. Insgesamt sagt der geschilderte Sachverhalt insofern m. E. ein bischen wenig aus.
[/quote]

Sehr geehrter Herr Kramer,
erst einmal bedanke ich mich für Ihre hilfreiche Stellungsnahme.

Ihre Bedenken, die Sie hinlänglich begründet haben, vermag ich nur dahingehend zu zerstreuen, dass ich im Mai 06 bereits das Sportwettterminal abgebaut und den Vermittlungsvertrag mit dem Provider gekündigt habe. Diese Kündigung wurde vom Provider mangels Abräumverfügung des Amtes, gegen die ich nicht vorgegangen wäre, nicht anerkannt, so dass ich auch hier vor der Entscheidung stehe einen Rechtsstreit mit dem Provider anzustrengen.

In soweit hat mir die Verweigerung der Abräumverfügung für das Wettterminal auch hier unnötigen Ärger eingebracht.  verwirrt  

Andere "Reibereien", Verfahren, Verfügungen, Unstimmigkeiten etc sind mir nicht bekannt.

Erst am 29.03.06 hat der Bürgermeister der Gemeinde D.M. gegenüber der Ostseezeitung gesagt:
"Herr Corleis integriert sich in der Gemeinde, unterstützt unseren Sportverein und gibt dem Kinderensemble mietfrei eine Heimstatt." großes Grinsen  

Die Zusammenarbeit der Ämter basiert auf gegenseitigen  Respekt   und findet auch in strittigen Angelegenheiten sachlich statt.
Um so unverständlicher ist es mir, wenn man uns das Recht verwehrt, unerwünschte Entscheidungen prüfen zu lassen.

 Danke   und schöne Grüße von der Ostseeküste.



Lieber Sunrise,
wie an Herrn Kramer begründet, finde ich Ihren Beitrag leider nicht wirklich hilfreich.
Trotzdem Danke auch hierfür.



Gepostet am 13.07.2006 um 20:00 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6627#post6627


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