Forum-Gewerberecht

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Hallo,    

da ich leider immer noch keinen Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil des Forums habe  wut  , stelle ich diese Frage nunmehr im öffentlichen Teil:

Ich beschäftige mich z.Zt. mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und frage mich, inwieweit unsere Gebührenforderungen (für Gewerbeeraubnisse, Gaststättenerlaubnisse etc.) umzustellen sind. Gilt ausschl. das Kostendeckungsprinzip oder gibt es Ausnahmen hiervon? Gibt es bei Euch Erkenntnisse? Wie habt Ihr das in Eurem Bereich umgesetzt?

Danke für eure Rückmeldungen!  Danke  



Gepostet am 21.10.2011 um 13:53 von:
Benutzer: Sahara
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66252#post66252


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