Forum-Gewerberecht

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Thomas Mischner hat wieder einmal vollkommen Recht. Ich glaube es ist notwendig, dem Ministerium einmal Bescheid zu geben. Es macht vielleicht sogar Sinn Thomas' Einlassungen in einen entsprechenden Bericht zu kopieren.

Seit Jahren predige ich mit zunehemendem Erfolg, dass der steuerrechtliche Gewerbebegriff und der gewerberechtlich voneinander abweichen können. Das hat uns unser FA auch immer wieder bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem m. E. bis heute wegweisenden Urteil (BVerwG, 24.06.1976, BVerwG I C 56.74) Folgendes festgehalten:
[I]"Die Gewerbeordnung ist dagegen besonderes Ordnungsrecht und daher zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestimmt. Sie soll die Allgemeinheit und einzelne gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen schützen, die erfahrungsgemäß durch bestimmte wirtschaftliche Betätigungen herbeigeführt werden können. Daraus folgt, daß der Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung mit dem Gewerbebegriff des Steuerrechts nicht identisch ist." [/I]

Jetzt geht das Min. her und dreht die Gewerbeamtspraxis um 35 Jahre zurück, in dem es steuerliche Ziele in die Gewerbemeldung projeziert. Das ist ein Unding und kann nicht ohne Reaktion bleiben.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 20.10.2011 um 08:09 von:
Benutzer: Civil Servant
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