Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

 Moin   aus Rheinhessen,
es wird Herbst    
- die Sonnenstunden werden definitiv weniger und mein Wirtschafts- und Klimaschutzministerium nimmt mit einem Rundschreiben vom 19.10.2011 Stellung zur gewerberechtlichen Anzeigepflicht von [blink]gewerblichen [/blink]Photovoltaikanlagen.    

[QUOTE]Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass für jede neue gewerblich betriebene Photovoltaikanlage in der Gemeinde ein Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden muss, in deren Gebiet der Standort der Photovoltaikanlage liegt. Dies beruht darauf, dass der gewerbliche Betrieb von Photovoltaikanlagen der Anzeigepflicht nach § 14 GewO unterliegt. Hat ein Gewerbetreibender beispielsweise sein Büro, von dem er die Geschäfte betreibt, in Koblenz und mietet er Hausdächer in Neuwied, Trier, Mainz, Bonn und Frankfurt zur gewerblichen Aufstellung von Photovoltaikanlagen an, dann muss jede neue Photovoltaikanlage nach § 14 GewO bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde als unselbständige Zweigstelle angemeldet werden; insoweit wird darauf hingewiesen, dass der Begriff der „unselbständigen Zweigstelle“ jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung umfasst, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient.
Falls eine gewerblich betriebene und bereits angemeldete Photovoltaikanlage erweitert wird (Mehrfläche, mehr kW), ist eine Gewerbeummeldung der bestehenden Betriebstätigkeit vorzunehmen.
Die Erfassung einer jeden neuen oder erweiterten gewerblich betriebenen Photovoltaikanlage über eine Gewerbemeldung ist zur Überwachung der Gewerbetreibenden durch die jeweils zuständigen Behörden und zur ordnungsgemäßen steuerlichen Veranlagung der Gewerbetreibenden notwendig.
Insoweit wird nachrichtlich mitgeteilt, dass die Finanzämter, die eine Gewerbemeldung für den gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage als unselbständige Zweigstelle erhalten, automatisch dem jeweiligen Finanzamt am Wohnsitz des Gewerbetreibenden die erforderlichen Angaben für die Steuererklärung (z. B. erzielte Gewinne) übermitteln.
Unabhängig davon eröffnet die Gewerbemeldung über eine unselbständige Zweigstelle der jeweiligen Gemeinde die Möglichkeit, beim Vorliegen der Voraussetzungen anteilig Gewerbesteuer zu erheben.
[/QUOTE]

Hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter.



Gepostet am 19.10.2011 um 12:21 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66147#post66147


Beitrags-Print by Breuer76