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» Änderung einer Gesellschaftsform «

Hallo,

wir sehen das etwas anders.

eine oHG ist eintragungspflichtig beim AG im Genossenschaftsregister.

Die Gesellschafter wären die Personen A und B. Beide müssen eine Abmeldung für die GbR ausfüllen (wegen Wechsel der Rechtsform) und dementsprechend auch jeder eine Anmeldung (wegen Wechsel der Rechtsform).

Eine oHG kann meines Wissens nach nicht als oHG i. G. angemeldet werden, es wäre in diesem Falle auf die Eintragung im Handelsregister zu warten, bis eine Ab- und Anmeldung erfolgen kann.

Grüße
Gewerbeamt Dreieich



Gepostet am 27.05.2005 um 14:10 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
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