Forum-Gewerberecht

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Puz.zle hat das richtig dargestellt. Reine Werbemaßnahmen sind keine erlaubnispflichtigen reisegewerblichen Tätigkeiten. Im gegebenen Fall wird jedoch über dieses Mini-Abo bereits eine vertragliche Bindung zwischen Vertrieb und Kunden aufgebaut, die evtl. während der "Probezeit" für den Kunden kostenfrei ist. Gleichwohl wird diese Offerte eindeutig mit dem Ziel des Abschlusses eines dauerhaften Abos gemacht. Insoweit haben wir zumindest eine mittelbare Gewinnerzielungsabsicht und somit eine gewerbliche Tätigkeit, was wiederum zur Erlaubnispflicht führt.



Gepostet am 12.07.2006 um 08:10 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6595#post6595


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