Forum-Gewerberecht

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Sonnige Grüße nach Sangerhausen!

i. S. der "Sachdarstellung" des Herrn S. bzw. seiner Mitarbeiter wird der Eindruck einer "Promotionen-Veranstaltung" erweckt, um die RGK-Pflicht zu umgehen.
Da bekannter Maßen auch ein "großes deutsches Sonntagsblatt" nix zu verschenken hat, wird es sich jedoch eher um eine Geschäftsanbahnung für ein Dauer-Abo handeln. Vermutlich wird den "Kunden" mit Zusendung des Probe-Abo's ein nettes Schreiben übergeben, wo im Kleingedruckten darauf hingewiesen wird, dass sich das Abo kostenpflichtig für 1, 2 ... Jahre verlängert, wenn nicht innerhalb einer X-Frist ein Widerruf des Kunden eingeht.
Unser Problem hierbei ist, den bzw. diesen weiteren Werdegang des "Probe-Abo's" zu belegen. Dies ist aber Voraussetzung, um bereits die Adresserfassung am Stand als RGK-pflichtige Tätigkeit qualifizieren und ahnden zu können.
Vielleicht Herrn S. mal auf diese mögliche Rechtssituation eindringlich hinweisen und mit dem Bußgeldrahmen deutlich winken sowie einen Test über einen "Lockvogel" (Abo-Interessenten) ins Spiel bringen...

Das Herr S. selbst Besitzer einer RGK ist, mag zwar ein Indiz dafür sein, dass auch seine Beschäftigten im (unselbständigen) RG tätig sind, aber dieser Fakt stellt allein genommen keinerlei Beweiskraft dar.



Gepostet am 11.07.2006 um 19:38 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
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