Forum-Gewerberecht

» Oddset: Sportwetten für Minderjährige «

Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

@ anders:

Alles wunderschön und irgendwie auch nachzuvollziehen.

Zu Punkt 3) der v. g. Ausführungen möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die SpielV nicht rückwirkend in Kraft getreten worden ist, sondern nur relativ kurz vor dem Inkrafttreten veröffentlicht wurde.  smile  

Die Automatenwirtschaft ist aber bereits seit langer, langer Zeit durch ihre Spitzenverbände und deren Vertreter in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden gewesen. Wenn diese dann ihre Mitglieder nicht oder nur unzureichend informieren (aus welchen Interessensgründen auch immer) und der Informationsfluss (wie leider bei diesem Thema auch in der Verwaltung) nur unzureichend ist, kann es einem in der Tat so vorkommen, als wenn diese Rechtsnorm rückwirkend in Kraft getreten ist.  Kopfkratz  

Tatsächlich ist es jedoch anders und dementsprechend auch in keiner gerichtlichen Entscheidung moniert worden.



Gepostet am 11.07.2006 um 14:59 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6583#post6583


Beitrags-Print by Breuer76