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» LG Oldenburg trifft Unterlassungsanordnung «
Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Das Urteil ist da und die Erlaubnis zur Veröffentlichung im geschlossenen Bereich liegt vor.
Wen es interessiert, [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=900]guckt hier[/URL]!
Wer hier nicht 'rein kann, hat ja die Möglichkeit, sich ggf. direkt an das LG Oldenburg zu wenden. Vielleicht gibt es hier dann ja auch mal eine Pressemitteilung.
Das Aktenzeichen des Landgerichts lautet: 12 O 1148/06.
Gepostet am 11.07.2006 um 13:22 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6580#post6580
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