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[quote][i]Original von JoWe[/i]
Da Sie eine Honarartätigkeit ausüben kann es sein, dass Sie sich mit dieser Lösung auch besser stehen da es dafür m.W einen Freibetrag um die ca. 2000,-€ gibt. Die Honarartätigkeit muß natürlich erklärt werden, führt aber nicht zwingend zu einer Steuer.[/quote]
Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Würde dies auch bedeuten, dass der Freibetrag speziell für die Honorartätigkeit sich somit nicht unmittelbar (solange Honorar-Einkünfte kleiner als Honorar-Freibetrag) auf den Grundfreibetrag von 8004,- auswirkt?

Danke für die Info!



Gepostet am 08.10.2011 um 07:21 von:
Benutzer: MrBlub
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65723#post65723


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