Forum-Gewerberecht

» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

 Moin   Also - 15.000 € für einen Auftrag sind schon eine Menge. Und davon ausgehend, daß das nicht der erste Auftrag war, sind m.E. noch weitere Ermittlungen notwendig, um festzustellen, in welchem Umfang der Betr. möglicherweise unberechtigt Handwerk oder ggf. Schwarzarbeit ausgeübt hat. Das mündet dann eigentlich immer in einem mehr oder weniger hohen Bußgeld, je nach Rechtsgrundlage.

Das mündent aber fast nie in einem § 16 Abs. 3 -Verfahren. Soll ich dem Maler den Pinsel wegnehmen oder dem Maurer die Kelle??

Eine Autowerkstatt kann ich schließen, aber wie will ich den bei einem Handwerker, der auf der Baustelle ist und quer durchs Land Aufträge abarbeitet kontrollieren, ob er nur das macht, was er darf.

Ich sehe das §16er-Verfahren daher eher als stumpfes Schwert. Bezeichnenderweise kommt diese Verfahren auch im Forum Schwarzarbeitsbekämpfung als auch auf den einschlägigen Bundesfahndertreffen so gut wie nie vor.

Gruß J. Simon



Gepostet am 06.10.2011 um 08:53 von:
Benutzer: J. Simon
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