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Hallo Joschi,

ich weiß nicht, ob bei euch noch das LSG Bund gilt, aber Kollege Pieck hat dir die rechtsgrundlage schon genannt. In Hessen haben wir die Regelung ins HLÖG übernommen. Sie wird aber nur noch in abgeschwächter Form angewandt.

In der Praxis wird ein Markt (wenn er nicht schon da ist) oder eine ähnliche Veranstaltung "kreiert", damit ein verkaufsoffener Sonntag abgehalten werden kann. Somit bekommen auch kleinere gemeinden die Chance, ihre Verkaufsstellen mal am Sonntag zu öffnen.

VG J. Simon



Gepostet am 05.10.2011 um 08:04 von:
Benutzer: J. Simon
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