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Hallo

danke zunächst für deine rasche Antwort.

[quote][i]Original von J. Simon[/i]

der festgesetzte Markt unterliegt Titel IV der GewO als bundesgesetzlicher Regelung und nicht den LÖG der LÄnder.
[/quote]

Das ist mir durchaus bewußt

[quote]
Er kann Grund für einen verkaufsoffenen Sonntag nach den LÖG sein. Das hat dann auch mit der Begriffsdefinition der LÖG erstmal nichts zu tun.
VG J. Simon[/quote]

Das ist mir aber neu, denn nach meinem Wissen ist ein festgesetzter Markt keineswegs Grund genug einen verkaufsoffenen Sonntag zu definieren.

Wo ist dieser Grund definiert, nach welchem Wortlaut bzw.
Verordnung/Gesetz???



Gepostet am 04.10.2011 um 17:42 von:
Benutzer: Joschi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65602#post65602


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