Forum-Gewerberecht

» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

Es kann Schwarzarbeit sein.
Es kann aber auch Nachbarschaftshilfe sein.

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz handelt ordnungswidrig, wer:
...
der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist...

...und Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt...

Und da ist es: *erheblicher Umfang* Dieser muss gegeben sein, dass wir von Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz reden, ansonsten Blick in die GewO.

Scheitert es an den gesetzlichen Voraussetzungen, wird es auch mit einem Bußgeldverfahren schwer.



Gepostet am 04.10.2011 um 15:58 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65597#post65597


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