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» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

Kurz und knapp:

Normalerweise bekommt der Gewerbetreibende eine Frist gesetzt, um die Eintragung in der Handwerksrolle zu erhalten. Dazu muss er nicht unbedingt selbst Meister sein, sondern kann auch einen Betriebsleiter einstellen, der den Meistertitel hat.

Zunächst sollte man die Firma anhören. Da bekommt man schon einiges heraus, oder auch nicht. Man kann ein Bußgeldverfahren einleiten und das rückwirkende an durchgeführte Tätigkeiten bebußen, sollte aber dementsprechend auch nachgewiesen werden können.

Untersagungsverfahren versus Bußgeldverfahren.

Da ist die Frage, wo ist denn da der Unterschied?
Klar, die Zielsetzung, aber die Methoden sind doch die gleichen, oder?



Gepostet am 04.10.2011 um 14:44 von:
Benutzer: domar
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