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Hallo liebe Spezialisten,

zu diesem Thema würde mich jetzt aber mal eines Interessieren:

Nach meinem Wissen ist in den jeweiligen LÖG nicht nur geregelt an welchen Tagen, bzw. wie oft jährlich verkaufsoffener Sonntag festgesetzt wird sondern auch das dies für Verkausstellen gilt.

Bereits zu Beginn des jeweiligen LÖG wird eindeutig definiert was eine Verkaufsstelle ist.

Weshalb nun wird angenommen das eine einmalige Veranstaltung ebenfalls unter das LÖG fällt ???



Gepostet am 04.10.2011 um 09:50 von:
Benutzer: Joschi
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