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Sie sprechen das Hauptproblem ja selbst an und verwenden, mit Absicht oder nicht, von Glücksspiel und eben nicht rein von Sportwetten. Und genau da sind wir am wichtigsten Punkt des Ganzen, denn hier führt sich der Lotto und Totoblock selbst ad absurdum indem er nur das Angebot für Sportwetten in geordnete Bahnen lenken will und nur hier sein Angebot an die Spielsuchtprävention anpassen will, während er gleichzeitig immer mehr Spielbanken betreibt und diese auch mit nur einem Ziel bewirbt, der Gewinnmaximierung.
Wir sind doch gerade jetzt vor der Alles-Oder-Nichts-Regelung, die natürlich nicht Spielsucht verhindern wird und dies auch nicht kann, jedoch die eine klare Ausrichtung des Lotto und Totoblocks erfordert, die dieser zwar haben will, es aber nicht konsequent angeht. Genau dies ist der Kritikpunkt und hier ist der Gesetzesbruch zum EU-Recht, denn dieses sieht keine Übergangsfrist vor, da wir uns demnach in einer rechtsfreien Zeit befinden, da der Lotto und Totoblock verfassungswidrig handelt, während die privaten illegal sind.



Gepostet am 07.07.2006 um 11:10 von:
Benutzer: FedaMecan
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