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» höhere Tätigkeit, anmeldepflichtig? «

Ich hätte auch Probleme, den Tontechniker (egal mit welcher Vorbildung) zum Freiberufler zu erklären.



Gepostet am 27.09.2011 um 16:11 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65421#post65421


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