Forum-Gewerberecht

» höhere Tätigkeit, anmeldepflichtig? «

 Moin   aus Rheinhessen und     im Forum,
bei dieser Frage stelle ich immer auf die ausgeübte (anzumeldende) Tätigkeit ab und stelle mir die Frage: Braucht der Gewerbetreibende (zwingend) für die Ausübung dieser Tätigkeit eine höhere Ausbildung?
Falls ja - kein anzeigepflichtiger Tatbestand nach § 14 GewO
Falls nein - formelle Gewerbeanzeige ist notwendig.

Denn - ein Rechtsanwalt, der nebenher Schreibwaren veräußert benötigt für die Veräußerung von Schreibwaren wohl nicht (zwingend) seine Zulassung als Anwalt - die ausgeübte Tätigkeit ist anzuzeigen.

Ähnlich könnte es bei Ihrem Tontechniker sein - anhand der Informationen würde ich von einer selbständigen, anzeigepflichtigen Tätigkeit ausgehen, da sich mir nicht erschließt, warum hier eine höhere (freiberufliche) Tätigkeit vorliegen sollte, die eine höhere Bildung zwingend erfordert.



Gepostet am 27.09.2011 um 07:54 von:
Benutzer: Rheinhesse
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