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» höhere Tätigkeit, anmeldepflichtig? «
Hallo liebe Forums-Nutzer,
ich hab da mal ne Frage:
Wenn jemand ein Studium als Bachelor abschließt /liegt mir vor)und dieser Abschluss nach deutschen Recht einem Tonmeister/Tontechniker/Ingenieur gleicht, benötigt er doch keine Gewerbeanmeldung da höhere Tätigkeit, oder?
Ich bitte um kurze Rückmeldung und bedanke mich bereits jetzt.
Grüße
M. Hannes
Gepostet am 26.09.2011 um 14:10 von:
Benutzer: M.Hannes
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