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» höhere Tätigkeit, anmeldepflichtig? «

Hallo liebe Forums-Nutzer,

ich hab da mal ne Frage:

Wenn jemand ein Studium als Bachelor abschließt /liegt mir vor)und dieser Abschluss nach deutschen Recht einem Tonmeister/Tontechniker/Ingenieur gleicht, benötigt er doch keine Gewerbeanmeldung da höhere Tätigkeit, oder?

Ich bitte um kurze Rückmeldung und bedanke mich bereits jetzt.

Grüße
M. Hannes



Gepostet am 26.09.2011 um 14:10 von:
Benutzer: M.Hannes
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