Forum-Gewerberecht

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Hallo LKKS,

nichts gegen eine Sperrzeit ab 02:00 Uhr, aber 23:00 Uhr ist doch ein bissel zeitig, oder ?

Geht Ihr um 23:00 an einem schönen Kneipenabend, Theaterabend, Kinoabend, etc. nach Hause, kann ich fast nicht glauben.


Noch etwas zur Spielsucht das gern vorgeführte Argument , Bitte von den zuständigen Mitarbeitern nicht als Verharmlosung auffassen, nur mal so zum Vergleich:

82 Millionen Bürger leben erwa in Deutschland.

- von Spielsucht betroffen sind in Deutschland etwa 180.000 Menschen

- auf die Wohnbevölkerung ergeben sich in Westdeutschland 2,5 Mio. und in Ostdeutschland 500.000 aktuelle Konsumenten illegaler Drogen

- in Deutschland gibt es etwa 1,5 bis 2,5 Millionen Alkoholkranke Menschen

Spielerschutz ist wichtig, das steht ausser Frage, aber das die Branche gewerbliches Glücksspiel einiges dafür macht, dürfte an den Zahlen ja wohl erkennbar sein.



Gepostet am 23.09.2011 um 15:26 von:
Benutzer: Michi344
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