Forum-Gewerberecht
» Sperrzeit in Spielhallen «
Der hess.VGH hat gerade mit einer überzeugenden Begründung die Sperrzeiten des OB der Stadt Kassel für gewerbliche Spielhallen zwischen 02:00 und 11:00 Uhr als rechtmäßig bestätigt.
Die Festsetzungen wurden mittels Eilantrag angefochten.
Der VGH brgründete seine Auffassung u.a. mit einer gehäuften Zunahme der Beratungsfälle wegen Spielsucht.
Gepostet am 23.09.2011 um 15:16 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65312#post65312
Beitrags-Print by Breuer76