Forum-Gewerberecht

» Sperrzeit in Spielhallen «

Der hess.VGH hat gerade mit einer überzeugenden Begründung die Sperrzeiten des OB der Stadt Kassel für gewerbliche Spielhallen zwischen 02:00 und 11:00 Uhr als rechtmäßig bestätigt.

Die Festsetzungen wurden mittels Eilantrag angefochten.

Der VGH brgründete seine Auffassung u.a. mit einer gehäuften Zunahme der Beratungsfälle wegen Spielsucht.



Gepostet am 23.09.2011 um 15:16 von:
Benutzer: LKKS
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