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Hier geht es nicht um eigene Maßstäbe, sondern um die Diskussion an sich in wie weit ein Internetangebot im Falle eines Glücksspielmonopols Sinn macht. Bei dem Beispiel des kleinen Bruders ging es erst mal um die grundsätzlichen Lücken, die ein Internetangebot mit sich bringt und da ist die Argumentation des "zeitgemäßen" Angebotes genau das Problem. Die Ausrichtung von Oddset hat keine zeitgemäße zu sein, sondern eine die die Monopolstellung rechtfertigt und hier ist insbesondere ein Internetangebot mehr als fragwürdig. Dies ist keinesfalls meine persönliche Ansicht oder Auslegung der Lage, sondern auch die von Spielsucht-Experten. Im übrigen war Karlsruhe in seinem Urteil doch recht deutlich, denn eine "halbwegs"-Spielsuchteindämmung wurde dort nicht erwähnt, ebenso kritisiert und umstritten ist auch die Anzahl der Annahmestellen von Oddset.
Ich glaube, dass hier viele mit einem etwas blauäugigen Ansatz herangehen, denn viele scheinen das ganze mit Vernunft zu beobachten und so erscheint es doch logisch, dass Oddset ein Internetangebot hat in der heutigen Zeit. Doch genau da liegt die Problematik, denn es geht nicht um Vernunft, sondern um die strikte Einhaltung der Spielsuchteindämmung und diese würde für Oddset harte Einschnitte bedeuten und wie bereits erwähnt könnte es auch größere Folgen für die anderen Bereiche wie Lotto haben.
Sie sehen es richtig, dass das Szenario überspitzt war, jedoch war es nicht falsch dies zu testen, vor allem wenn man sich durch den Kopf gehen lässt wieso das Szenario überhaupt möglich ist. Es liegt einzig und allein an der Einzahlungsmöglichkeit per Paysafecard, die (mag es Zufall sein oder nicht) ausgerechnet in jedem Lotto Toto Geschäft erworben werden kann. Auch in diesem Falle gilt leider nicht der gesunde und normale Gedankengang, dass dies einfach ein Service sei, den Oddset anbietet, denn im Falle eines Monopolerhaltes darf Oddset nicht wie ein Privatunternehmen agieren und die gleichen Ziele verfolgen. Mir scheint es als sei vielen nicht klar welche Auswirkung die Entscheidung für ein Staatsmonopol hat. Im übrigen wäre in dem Vergleich rein das Verhindern des Trinkens der alkoholischen Getränke vergleichbar mit der Auszahlungsmöglichkeit gewesen, denn das "Geld loswerden" ist ja zulässig laut Ihrer Auffassung. Und selbstverständlich bin ich kein Befürworter von irgendwelche eidesstattlichen Erklärungen, aber ich denke mal, dass Sie dies wissen. Sie versuchen hier ebenso wie die Politik die Sportwette vom restlichen Glücksspiel zu trennen und genau dies ist so nicht möglich, da es nur EINE Regelung für Glücksspiel geben kann.

Der redaktionelle Hinweis erfolgte Bereits durch einen Lotto-Mitarbeiter, jedoch wollte ich das ganze nicht ändern, da man zu seinen Fehlern, die nach einem langen Arbeitstag nun mal möglich sind, stehen sollte.
Beim OVG-Münster-Urteil bin ich mir nicht ganz sicher ob es zu einer Ablehnung kommen wird, denn im Prinzip muss es ein Grundsatzurteil geben, was auch das EU-Recht miteinbezieht und genau dieses EU-Recht wurde beim letzten Urteil explizit aussen vor gelassen.



Gepostet am 07.07.2006 um 00:47 von:
Benutzer: FedaMecan
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