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Hallo Sigi2910,

erst einmal das original von Herrn Mischner, welches glatt gelogen sein dürfte.


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Hallo,
in Sachsen beginnt die allgemeine Sperrzeit um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Ausnahmen sind bei öffentlichem Bedürfnis bzw. besonderen örtlichen Verhältnissen zulässig (hierfür sind die Gemeinden zuständig). Derartiges ist im Laufe meiner Tätigkeit (seit 1994) in unserem Landkreis allerdings noch nicht vorgekommen. In Großstädten mag es freilich anders aussehen.

Schöne Grüße aus Kamenz
u. ein schönes Wochenende
Th. Mischner

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Herr Mischner, schauen Sie mal vor Ihre Haustür, in Kamenz in der Stadt wo Sie arbeiten gibt es mehrere Spielstätten, denen eine Sperrzeitverkürzung genehmigt wurde, ebenso in HOY.

( Kamenz und Hoy sind keine Großstädte. )

Wenn Sie z. Bsp. nach Dresden die Autobahn Abfahrt "Wilder Mann" nehmen, kommen Sie bis in die Neustadt an 5 Spielstädten vorbei, welche alle genehmigt länger als 23:00 Uhr geöffnet haben.

In Dresden hat man verstanden, das eine Öffnungszeit für Spielstätten nach 23:00 Uhr keinem schadet, keine höhere Suchtgefahr verursacht, sondern die Attraktivität des Nachtlebens der Stadt erhöht, man damit den Bedürfnissen nach Freizeitgestaltung die sich in den letzten Jahren immer mehr in die Nachtstunden z. Bsp. wegen Schichtarbeit, etc., verlagert hat nachkommt, und dass die längere Öffnungszeit auch höhere Steuereinnahmen für die Stadt bringt. Schließlich planen die Kämmerer ja die Einnahmen der VGS Steuer genauso ein, wie andere Steuereinnahmen.

Dresden ist aus dem Tal der Ahnungslosen aufgestiegen, im Gegensatz zu anderen Städten in Sachsen.

Wissen Sie nicht was vor Ihrer Haustür geschieht ?

siehe auch hier in Bezug auf Sperrzeiten:

[URL=http://awi-info.de/index.php/site/rechtliches/2]http://awi-info.de/ind
ex.php/site/rechtliches/2[/URL]


siehe auch

Thread:

[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7227]Sperrzeitver
kürzung Spielcasino Hoyerswerda - in welchem Zeitalter Leben Beamte in Sachsen[/url]


Für alle hier mitlesenden Mitarbeiter der Verwaltungen, noch etwas ganz interessantes in Sachen Spielerschutz.

Übrigens wie hier schon jemand treflich festgestellt hat, zieht die Masche mit dem ruhestörendem Lärm im Vergleich zu Gaststätten nicht mehr. Dieser Grund wurde gern bei der Ablehnung vor geschoben, was je mehr als an der Haaren herbeigezogen ist.

Wer von Ihnen nicht weiss, wie die Sperrzeiten zustande kamen, hier ein Auszug, ist doch interessant, oder ?

....das die Sperrzeitregelung inhaltlich auf ein Notgesetz aus dem Jahre 1923 stammt, als die sogenannte Polizeistunde eingeführt wurde. Diese Regel diente einzig zur Bekämpfung der Trunksucht und Beseitigung von Ordnungsstörungen.
Trunkensucht kann in privaten Spielcasinos nicht gefördert werden, denn hier ist der Ausschank von Alkohol im Gegensatz zu staatlichen Spielbanken untersagt.



Gepostet am 23.09.2011 um 14:17 von:
Benutzer: Michi344
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65307#post65307


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