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Mehrere Betreiber von Spielhallen in Kassel sind mit ihren Eilanträgen gegen die Verlängerung der Spielhallen-Sperrzeiten gescheitert (Verwaltungsgerichtshof Hessen, Beschlüsse vom 20.09.2011, 8 B 1762/11.N und andere, unanfechtbar).

Der Oberbürgermeister der Stadt Kassel sei dazu berechtigt gewesen, die Sperrzeiten zu verlängern, um den Gefahren durch Glücksspielmissbrauch Einhalt zu gebieten, so der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH).



Gepostet am 23.09.2011 um 10:23 von:
Benutzer: bandick
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