Forum-Gewerberecht

» Aufsteller 50%/50% ???? «

Hallo Belli,

willkommen im Forum.

Der Umsatz hat nichts mit dem Unternehmergewinn zu tun, welcher eigentlich immer - so kenne ich die Aufstellerverträge- entsprechend prozentual geteilt wird.

Ich persönlich habe auch noch nie einen Aufstellervertrag für die Wirte gesehen, in denen auf den Kostenabzug (Steuer + Miete/Leasing) nicht hingewiesen wurde. Daher müsstet ihr das eigentlich nachlesen können.

Bei einem Umsatz von 12.000,-€ - je nachdem wie die Kiste läuft / eingestellt ist, kommen zwischen 2000,- - 4000,-€ an Saldo 2 raus.

Der Aufsteller wird sicherlich 1x monatlich bei Euch vorbei kommen und den Streifen ziehen.

Da soll Dein Freund mal den Saldo 2 sich anschauen.

Aufgrund des Streifens wird der Aufsteller auch mit euch die Wirtenachfüllung abrechnen, so dass ihr Euch den Streifen immer gut anschauen solltet.

Dann hat der Aufsteller von seinem Gewinn die Vergnügungssteuer, Miete etc. abzuziehen und was dann raus kommt, wird entsprechend prozentual geteilt,- so wie es Dein Bekannter vereinbart hatte.

Wie hoch in Eurer Stadt die Vergnügungssteuer ist, musst Du nachschauen. In manchen Städten berechnet sich die über den Saldo 2 und in anderern über das Einspielergebnis.

VG
Meike



Gepostet am 23.09.2011 um 06:30 von:
Benutzer: Meike
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