Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung während Insolvenzverfahren «

    Herr X ist und bleibt der Gewerbetreibende. Auf die anwaltliche Aussage kann man sich ruhig verlassen. Somit ist Herr X nach § 14 GewO verpflichtet, das Gewerbe abzumelden.
Vorschlag:

Schreiben an Herrn X, dass der Vorgang überprüft wurde und nunmehr feststeht, dass er nach wie vor die für den Gewerbebetrieb verantwortliche Person ist.
Damit Herr X insbesondere im Hinblick auf Beitrags- oder Abgabepflichten seine Ruhe hat, liegt eine Abmeldung in seinem Interesse.



Gepostet am 21.09.2011 um 09:39 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65149#post65149


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