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Meines Wissen gibt es im Datenschutz einen Informantenschutz, nachdem Teile der Akte entfernt oder geschwärzt werden dürfen bei Akteneinsicht.

Gruß aus LU



Gepostet am 20.09.2011 um 13:28 von:
Benutzer: jascha
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65129#post65129


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