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Guten Morgen zusammen,

mich erreichte heute morgen ein Antrag auf Akteneinsicht in einem Owi-Verfahren (Lärmbelästigung durch einen Gaststättenbetrieb).
Im meinem Owi-Verfahren habe ich zwei Beschwerdeführer - einer tritt namentlich in Erscheinung, der zweite Beschwerdeführer nennt zwar Namen und Adresse, möchte jedoch nicht namentlich gegenüber dem Angezeigten genannt werden.
Bisher konnte ich die Anzeige des Beschwerdeführers 2 vertraulich behandeln (habe aber nicht ausdrücklich zugesagt, dass ich es tun werden) und musste den Namen nicht nennen. Nun hat der Anwalt des Gastwirtes Akteneinsicht beantragt ... wie gehe ich jetzt vor? Die Schreiben (und ein Telefonvermerk) gehören zum Vorgang, ich kann sie ja nicht einfach entfernen. Reicht es aus, Beschwerdeführer 2 darüber zu infomieren, dass er nunmehr namentlich im Verfahren bekannt/genannt wird? Oder muss ich die Schreiben schwärzen? Wie gehe ich vor, wenn die Beschwerde nun auf einmal zurückgenommen wird??

Viele Grüße, Engelchen



Gepostet am 20.09.2011 um 10:18 von:
Benutzer: Engelchen
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