Forum-Gewerberecht

» Rücknahme einer Gewerbeanmeldung wg. Gewerbeuntersagung «

Da in Schleswig-Holstein ja zwischen 1981 und heute die Zuständigkeit für Gewerbeuntersagungsverfahren gewechselt hat, ist es vielleicht tatsächlich schwierig, Infos von der die Ursprungsuntersagung ausstellende Behörde zu bekommen.
Ist aber die alte Gewerbeuntersagung nach wie vor gültig, läge ja eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 I GewO vor, für die in Schleswig-Holstein gem. Ziff. 2.6.3.11 OWiZustVO die örtlichen Ordnungsämter zuständig wären. Als OWi-Behörde wird man bestimmt genauer schauen, was aktuell Stand der Dinge ist, weil die Mühe ja mit einem sich lohnenden Bußgeld belohnt werden könnte.

Mein Vorschlag: Im OWi-Verfahren prüfen, Betroffenen anhören und sich ggf. über Bußgeld freuen, bevor dann Maßnahmen zur Durchsetzung einer noch bestehendeden Untersagung unternommen werden...



Gepostet am 15.09.2011 um 12:50 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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