Forum-Gewerberecht

» Rücknahme einer Gewerbeanmeldung wg. Gewerbeuntersagung «

Hallo !

Ich hab da mal eine Frage.
Bei uns hat jemand sein Gewerbe angemeldet als Einzelunternehmen mit Tätigkeit im Bereich Sanitäranlagen. Da die Person nicht ganz unbekannt ist wurde nachträglich ein GZR angefordert. In dem GZR steht jetzt, dass die Person seit 1981 eine unanfechtbare Gewerbeuntersagung hat. Jetzt müssen wir die Gewerbeanmeldung wieder zurücknehmen wissen jedoch nicht genau wie wir da zu verfahren haben.  verwirrt  
Kann uns jemand weiterhelfen ???

Vielen Dank im voraus !



Gepostet am 14.09.2011 um 13:14 von:
Benutzer: Hilke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64965#post64965


Beitrags-Print by Breuer76