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 Moin    Moin   aus Thüringen,

mit gewisser krimineller Energie findet man sicherlich in vielen Lebensbereichen Schlupflöcher. Auch sollte der Kommentar zu dem Beitrag an dieser Stelle Erwähnung finden, der das "Szenario" zur halben Sache werden lässt und die etwas reißerische Überschrift etwas verblassen lässt:

[QUOTE]Ich denke nicht das dies objektiv beweist, das Oddset.de es Jugendlichen ermöglicht zu spielen. Das ist vergleichbar damit, das ich beim Kauf von Alkohol falsche Angaben tätige um mit 15 bereits Bier kaufen zu können. So lange wir unsere Personeninformationen nicht in einem Scan am Finger tragen oder ähnliches, sind solche Szenarien immer wieder denkbar.

Letztlich wird es für den Testkunden ein kurzes Vergnügen sein, da er an potentielle Gewinne nicht dran kommen wird, denn auf eine Paysafecard kann man nicht auszahlen.
[/QUOTE]

Denn der Anreiz zum Spiel entsteht nicht allein in der mehr oder weniger legalen Teilnahmemöglichkeit, sondern im realen Gewinn.

Auch die Forderung, dass die staatlichen Lotto- und Sportwettenanbieter ihre Produkte nicht über das Internet anbieten dürften, geht über das Ziel hinaus. Wenn der natürliche Spieltrieb im Rahmen der Suchprävention und Kanalisation durch den staatlichen Anbieter gelenkt werden soll, muss auch ein zeitgemäßes Angebot, dass sicherlich in der derzeitigen Aufmachung i. S. des BVerG-Urteils noch kleine Änderungen vertragen könnte, im Internet vorhanden sein.



Gepostet am 06.07.2006 um 07:09 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6488#post6488


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