Forum-Gewerberecht

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Mein Ausgangsposting ist ja nun über vier Jahre alt. Inzwischen bin ich auch noch dahintergestiegen, dass das Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Einschränkung des Art 12 GG nicht vorsieht. Deswegen befürchte ich, dass wir in Hessen nichts gegen nicht verkammerte aber doch freien Berufe in puncto GU machen können.

Ein Thema für Bochum?

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 12.09.2011 um 15:32 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64861#post64861


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