Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

[quote][i]Original von SE-Schwarzarbeit[/i]
Hat's denn jetzt schon mit der Anmeldung im anderen Forum geklappt? Dort haben wir diese Thematik auch schon öfter besprochen.[/quote]

Jau, die zweite Anmeldung war von Erfolg gekrönt.



Gepostet am 07.09.2011 um 16:00 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64741#post64741


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