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» Dienstleistung im Bereich Drehen/Frsäen; Produkthaftung? «

Guten Morgen liebe Gewerberechtler!

Ich bin 22 und studiere Maschinenbau in Stuttgart. Um mein Einkommen etwas aufzubessern habe ich mir überlegt ein Gewerbe anzumelden und kleinere Dreh- und Fräsarbeiten anzubieten.

Meine Eltern haben einen Maschinenbaubetrieb und gestatten mir die unentgeltliche Nutzung der Maschinen, wodurch ich also annähernd nichts investieren müsste.

Mein Konzept sieht folgendermaßen aus:

Der Kunde kommt auf mich zu, sagt mir welches Material er gerne hätte und gibt mir eine Zeichnung des zu fertigenden Bauteils. Ich kalkuliere die Kosten und mache ein Angebot. Nach der Bestellung fertige ich.
Ich mache also keinerlei Konstruktion (Festigkeitsberechnung oder dergleichen), sondern fertige lediglich nach den Wünschen des Kunden.

Ich bin zuversichtlich das dieses Konzept aufgehen kann, da solche Sonderanfertigungen in der Regel unbezahlbar sind und jeden Geldbeutel sprengen. Da ich aber kaum Kosten habe, kann ich auch dementsprechend günstig anbieten.

Was haltet Ihr davon?

Insbesondere Interessiert mich die Frage nach der Produkthaftung. Also wenn der Kunde beispielsweise ein Teil in Auftrag gibt, welches er später als sicherheitsrelevantes Bauteil in seinem Fahrzeug verbaut wird und es zum Unfall kommt, bin ich dann haftbar, obwohl ich nichteinmal wusste für was es bestimmt war?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Viele Grüße Uwe



Gepostet am 07.09.2011 um 10:28 von:
Benutzer: BerndVonStulle
Der Original-Beitrag :
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