Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

    Also jetzt habe ich einfach mal angerufen und nachgefragt (hätte ich ja gleich machen können) und da wurde mir gesagt, dass es einzig und alleine um den Erlass eines Bußgeldbescheides ginge. Missverständliche Ausdrucksweise halt.    



Gepostet am 05.09.2011 um 15:32 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
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