Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

Normalerweise reicht das doch aus. Warum nun noch mal parallel oder zu dem gleichen Sachverhalt ein Verfahren; keine Ahnung.

Aber heute ist Montag und vielleicht sollte ich noch mal genau durchlesen.  Heul  



Gepostet am 05.09.2011 um 15:25 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64630#post64630


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