Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

So weit, so gut - aber das scheint doch nur das Bußgeldverfahren zu betreffen. Und das ist abgewickelt. Von der Bußgeldstelle. Anhörung, Bußgeldbescheid, alles bereits separat erledigt. Parallel dazu soll ich nun ein "Ermittlungsverfahren" einleiten. Ein anderes. Kein ordnungswidrigkeitentechnisches. Das macht mich  Kopfkratz  
Oder kapiere ich was nicht richtig - ist ja immerhin Montag.



Gepostet am 05.09.2011 um 13:19 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64625#post64625


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