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[quote][i]Original von Meike[/i]
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Das Gemeinwohl (Volksgesundheit, Schutz vor Spielsucht, Schutz vor Straftaten u.a.) wird also immer vorrangig sein, aber Knackpunkt ist das Willkürverbot.


Bsp.: Das Gemeinwohl war doch auch im April 2011 vorrangig und kein "plötzliches Ereignis / Erkenntnis" und der Innensenat in Berlin hatte aber damals kein Problem ein 945-Personen-Pokerturnier in der Spielbank Berlin austragen zu lassen, welches zudem entsprechend beworben wurde [URL]http://www.europeanpokertour.com/de/tournaments/berlin/[/URL]


VG
Meike[/quote]


Es wird nichts gegen "Spielgaststätten" unternommen.
Seit Jahren nicht!
Sie werden weiterhin genehmigt.
Es werden weiterhin Mehrfachkonzessionen genehmigt.
Pokerfestivals werden unterstützt.

Und jetzt stimmt allerdings Dein Willkürverbot!



Gepostet am 23.08.2011 um 13:32 von:
Benutzer: Alfonso
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64263#post64263


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