Forum-Gewerberecht
» Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. «
Also ich würde auf jeden Fall den Bescheid aufheben und einen neuen Bescheid erlassen.
Gepostet am 23.08.2011 um 10:54 von:
Benutzer: Gaby Krickser
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64257#post64257
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