Forum-Gewerberecht

» Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. «

Also ich würde auf jeden Fall den Bescheid aufheben und einen neuen Bescheid erlassen.



Gepostet am 23.08.2011 um 10:54 von:
Benutzer: Gaby Krickser
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64257#post64257


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