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» Soll ich von Amts wegen abmelden? «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

Hallo Kollege Wiesemeier, muss leider am frühen Morgen noch mal widersprechen: Es kommt nicht darauf an, wie es der Gewerbetreibende formuliert (ist ja schließlich kein Verwaltungs-/Gewerberechtler), sondern allein auf seinen Willen. Zumindest ich entnehme den Zitaten aus seinen Schreiben, dass er nur das bisherige Ladengeschäft aufgegeben hat und die Gewerbetätigkeit in einer anderen Betriebsstätte fortsetzen will.
Da er selbst angeboten hat, eine "letzte Frist" eingeräumt zu bekommen, bleibe ich bei meinem "Lösungsvorschlag".
Da er sich gegen die Abmeldung ausgesprochen hat, hätte ich persönlich gegen eine GewA 3 von Amts wegen ohne weitere Anhörung gewisse Bauchschmerzen.



Gepostet am 04.07.2006 um 07:06 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6414#post6414


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