Forum-Gewerberecht

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@Kollege Puz.zle: Der Gewerbetreibende hat nicht geschrieben, das er das Ladenlokal aufgegeben hat, sondern das Gewerbe! Darin sehe ich schon eine Betriebsaufgabe.

@Antonia: Im Grundsatz hast du ja Recht, dass die Anzeigen auf den vorgeschriebenen Formularen zu erstatten sind. Wir machen es aber so, dass auch z. B. ein einfacher Brief reicht und das Datumd er Betriebsaufgabe ist dann, wenn nichts anderes angegeben wird, das Dtum des Schreibens. Sollten wir hier auf Formulare bestehen, gingen wir im Schreibkram unter (wir haben rd. 3.500 Meldungen/jährl.).



Gepostet am 04.07.2006 um 06:45 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6413#post6413


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