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» Geldwäschemöglichkeiten bei Ptb zugelassenen Bauarten «

Alfonso, du hast natürlich recht, aber dieses Grundwissen über die Stundeneinnahmen habe ich hier vorausgesetzt.
Darüber gab es schon genug Beiträge.


Meike, bei den Streifen bzw. den ausgelesenen Datensätzen handelt es sich doch um Grundaufzeichnungen, die aufzubewahren sind.
Schliesslich gibt es deswegen den Auslesezwang der Geräte.
Was wohl der Prüfer bei einer BP dazu sagt ?
Was würde eine datailierte Aufzeichnungspflicht, die du forderst nützen, wenn sich niemand daran hält ?


Der Vorschlag war schon vorher der Stick / Dongle , da hat aber noch niemand etrwas dazu gesagt.

Mir ging es ja darum die Absurdität der Behauptung ' Geldwäsche durch Geldeinwerfen ' und der Bererchnung der Beträge darzustellen.
(Seite 15 des Positionspapiers)

Der Frontalbeitrag war schlicht für den A.... .
Da hätte ich mehr erwartet, ähnlich der Sendung mit dem Verfasser der Masterarbeit.

Sandy, volle Zustimmung.

Karo, bei Bargeschäften üer € 15.000,- uss sich der Käufer ausweisen und dies wird festgehalten.

Jasper , wie hoch sind denn dier Einahmen bei dir?
Alsonso liegt schon richtig.



Gepostet am 17.08.2011 um 04:08 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=64046#post64046


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