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» Geldwäschemöglichkeiten bei Ptb zugelassenen Bauarten «

Hallo Dieter,

willst Du hier tatsächlich behaupten, dass mit Ptb zugelassenen Automaten Geldwäsche nicht möglich sei
und dies dann mit §§ der SpielV belegen, die von der PtB tatsächlich gar nicht geprüft werden, sondern wo
sich maßgeblich auf Herstellererklärungen verlassen wird?

Um mal hier die einfachste der Variationsmöglichkeiten zu nennen, so gibt es Aufsteller, die Ihre "Abrechnungen" nur über excel-Tabellen erstellen
und sogar ihre Justitiziare losschicken, um Stadtsteuerämtern zu "erklären" warum es bei dieser Betriebsgröße nicht möglich ist, Streifen zu ziehen.

Da muss man also nicht mal jmd. hinstellen, um tatsächlich Geld in den Automaten zu werfen. - Wäre auch vollkommen realitätsfern, denn wenn tatsächlich mal ein FA kritisch nach Datenträgern fragen würde, könnte man auf "Tauschaktionen" von Datenbänken u.a. verweisen.

Und da der Geldwäscher ja ordentlich Umsätze "produziert", bezahlt er ja eifrig seine Steuern und muss sich keine Gedanken darüber machen,
dass dann noch jmd. kritisch nachfragt.

VG
Meike



Gepostet am 16.08.2011 um 18:07 von:
Benutzer: Meike
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