Forum-Gewerberecht

» Widerruf Gaststättenerlaubnis während Insolvenzverfahren «

Nicht ganz. § 35 Abs. 1 ist nicht anwendbar, [I]soweit[/I] für einzelne Gewerbe besondere Untersagungs- oder Betriebsschließungsvorschriften bestehen.
Im Gaststättengewerbe (wenn noch das Bundes-GastG gilt) betrifft das nur das Verabreichen alkoholischer Getränke. Das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe darf durchaus nach § 35 GewO untersagt werden.



Gepostet am 10.08.2011 um 12:45 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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