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» Widerruf Gaststättenerlaubnis während Insolvenzverfahren «
Hallo,
die Untersagungsbehörde sagt, dass Sie ohne das Festsetzen der Sicherungsmaßnahmen nach §21 Insolvenzordnung noch untersagen kann. Derzeit ist nur die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Deswegen würde § 12 GewO nicht greifen und keine weiteren Schutzwirkungen entfalten (auch ein Grund, warum dort derzeit sehr schnell gearbeitet wird, um den Bescheid vorher zustellen zu können).
Gepostet am 10.08.2011 um 10:28 von:
Benutzer: Mittelhessen
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