Forum-Gewerberecht

» Widerruf Gaststättenerlaubnis während Insolvenzverfahren «

Hallo,

die Untersagungsbehörde sagt, dass Sie ohne das Festsetzen der Sicherungsmaßnahmen nach §21 Insolvenzordnung noch untersagen kann. Derzeit ist nur die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Deswegen würde § 12 GewO nicht greifen und keine weiteren Schutzwirkungen entfalten (auch ein Grund, warum dort derzeit sehr schnell gearbeitet wird, um den Bescheid vorher zustellen zu können).



Gepostet am 10.08.2011 um 10:28 von:
Benutzer: Mittelhessen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63831#post63831


Beitrags-Print by Breuer76